Zum Inhalt springen

Steuerberater wechseln: Ablauf, Zeitpunkt und was Sie selbst tun müssen

Ein Wechsel ist jederzeit möglich und weniger aufwendig, als viele annehmen. Welche Schritte anfallen, welcher Zeitpunkt sich anbietet und wie sich das Zurückbehaltungsrecht des bisherigen Beraters in der Praxis auflöst.

5 Min. LesezeitWoestmeyer Steuerberatung

Der Wechsel ist unkomplizierter, als er wirkt

Die häufigste Sorge vor einem Wechsel ist nicht die Qualität der neuen Kanzlei, sondern der Aufwand des Übergangs. Diese Sorge ist meist unbegründet: Der überwiegende Teil der Arbeit liegt beim neuen Berater, nicht beim Mandanten.

Die Schritte im Einzelnen

Erstgespräch. Bevor irgendetwas gekündigt wird, klären Sie, ob die Zusammenarbeit passt. Dazu gehören der fachliche Zuschnitt, die Arbeitsweise, die Erreichbarkeit und die Vergütung.

Kündigung des bestehenden Mandats. Diesen Schritt müssen Sie selbst gehen. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht — § 627 Abs. 1 BGB erlaubt die jederzeitige Kündigung ohne Begründung. Nur wenn der Vertrag ausdrücklich eine Frist vereinbart, gilt diese. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen.

Übergabe. Ab hier übernimmt der neue Berater. Er fordert die Unterlagen an, klärt den Stand der laufenden Arbeiten und stimmt ab, wer welche offenen Erklärungen und Abschlüsse fertigstellt. Diese Abstimmung von Kanzlei zu Kanzlei ist Standard und Teil der Berufspflichten.

Vollmachten. Sie erteilen dem neuen Berater eine Vollmacht gegenüber der Finanzverwaltung. Die Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammern macht diesen Schritt weitgehend digital.

Technische Umstellung. Zugänge zu Buchhaltungssystemen, Belegportalen und Lohnprogrammen werden umgestellt. Wenn ein Belegportal im Einsatz ist, empfiehlt sich ein gemeinsam festgelegter Stichtag, damit nichts doppelt oder gar nicht erfasst wird.

Der richtige Zeitpunkt

Ein Wechsel zum Jahreswechsel ist bequem, weil ein Geschäftsjahr abgeschlossen wird. Zwingend ist er nicht. Bei der Lohnbuchhaltung bietet sich ein Monatserster an, weil dann Meldezeiträume sauber getrennt sind.

Was gegen Warten spricht: Wenn die laufende Buchhaltung ohnehin hinterherhinkt oder Fristen nicht gehalten werden, verschärft jeder weitere Monat die Ausgangslage. Der Übergang wird dadurch nicht einfacher.

Was wir übernehmen

Wir unterstützen Sie beim gesamten Wechselprozess und übernehmen die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater, damit der Übergang möglichst reibungslos verläuft. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine Übersicht aller benötigten Unterlagen — so vermeiden wir unnötigen Aufwand auf beiden Seiten.

Häufige Fragen

Muss ich eine Kündigungsfrist einhalten?
Das Gesetz sieht keine Frist vor. Der Steuerberatungsvertrag ist regelmäßig ein Dienstvertrag über Dienste höherer Art; nach § 627 Abs. 1 BGB kann der Mandant ihn jederzeit und ohne Begründung kündigen. Eine Frist besteht nur, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde — ein Blick in den Vertrag klärt das.
Darf der bisherige Steuerberater Unterlagen zurückhalten?
Bei offenen Honorarforderungen besteht nach § 66 StBerG grundsätzlich ein Zurückbehaltungsrecht — das erfasst auch überlassene Originalbelege. Die Grenze zieht nicht die Art der Unterlage, sondern die Angemessenheit im Einzelfall: Das Zurückbehalten ist ausgeschlossen, soweit es nach den Umständen unangemessen wäre, etwa wenn der Mandant die Unterlagen zur Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten benötigt. In der Praxis löst sich das meist durch Ausgleich der offenen Rechnung.
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Wechsel?
Häufig zum Jahreswechsel oder nach Abschluss des letzten Jahresabschlusses, weil dann eine natürliche Zäsur besteht. Zwingend ist das nicht — ein unterjähriger Wechsel funktioniert ebenfalls.

Quellen

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Für Ihre konkrete Situation sprechen Sie uns gerne an.

Sprechen wir über Ihre Situation.

Ein unverbindliches Erstgespräch klärt, worum es geht und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann. Digital oder persönlich — wie es Ihnen passt.