Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Betreuung von Unternehmen aus der KFZ-Branche. Durch unsere branchenspezifische Erfahrung kennen wir die besonderen Herausforderungen von Autohäusern, Werkstätten, Fahrzeughändlern und Nutzfahrzeugbetrieben genau.
Vier Märkte, die sich ähneln — und doch anders rechnen
Autohaus, Landtechnik, Zweirad und Nutzfahrzeug teilen die Grundstruktur:
Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge, Werkstatt und Teile. Was sie unterscheidet,
sind Saisonverlauf, Kapitalbindung und die Frage, wer auf der anderen Seite
des Tisches sitzt.
Nutzfahrzeughandel, LKW-Werkstätten und Aufbaubetriebe — Serviceverträge, Ersatzteillager, Vermietung und Ausfuhrnachweise.
Mehr dazu
Ausgangslage
Der Fahrzeughandel verändert sich schneller als jemals zuvor.
Elektromobilität
Digitalisierung
Agenturmodelle
Margendruck
Steigende Herstelleranforderungen
Fachkräftemangel
Neue Wettbewerber
Während sich das operative Geschäft immer komplexer entwickelt, arbeiten viele
Unternehmen kaufmännisch noch mit Strukturen von gestern. Monatliche Auswertungen
werden abgelegt, Jahresabschlüsse erklären die Vergangenheit — und die Beratung endet
häufig dort, wo unternehmerische Entscheidungen erst beginnen.
Genau dort setzen wir an. Wir möchten nicht jede Branche beraten, sondern eine Branche
besser verstehen als andere — vom SKR 51 über die Bonusabgrenzung bis zum Belegnachweis
beim Fahrzeugexport.
Branchenthemen
Was diese Branche von anderen unterscheidet
Diese Besonderheiten bestimmen unsere tägliche Arbeit — und sind der Grund, warum wir
schneller beraten können als Generalisten.
SKR 51
Der Spezialkontenrahmen für Kfz-Betriebe bildet Sparten, Marken und Kostenstellen ab. Erst er macht Auswertungen je Geschäftsbereich möglich.
Herstellerstrukturen
Vorgaben, Standards, Herstellerkontenrahmen und Abrechnungssystematiken wirken direkt auf Ergebnis und Liquidität.
Bonusabrechnungen
Boni und Zielvereinbarungen entscheiden über die Marge. Ihre periodengerechte Abgrenzung ist Voraussetzung für belastbare Zahlen.
Differenzbesteuerung
Im Gebrauchtwagenhandel entscheidet die Behandlung nach § 25a UStG über die tatsächliche Marge je Fahrzeug.
Lagerfinanzierung
Der Fahrzeugbestand bindet Kapital. Wir machen sichtbar, wie viel, wie lange und zu welchen Kosten.
Fahrzeugexport
Bei innergemeinschaftlicher Lieferung und Ausfuhr entscheidet der Buch- und Belegnachweis über die Steuerfreiheit — Gelangensbestätigung inbegriffen.
Vorführwagen und Tageszulassungen
Zuordnung, Bewertung und Umsatzsteuer folgen eigenen Regeln, die sich im Ergebnis deutlich niederschlagen.
Werkstatt und Teile
Auslastung, Stundenverrechnungssätze, Produktivität, Lagerreichweite und Bestandsbewertung sind die Stellschrauben des Servicegeschäfts.
Kurz erklärt
Zwei Begriffe, die im Autohaus über das Ergebnis entscheiden
SKR 51
Der SKR 51 ist der Spezialkontenrahmen für Kraftfahrzeugbetriebe. Er gliedert das Rechnungswesen nach Sparten wie Neuwagen, Gebrauchtwagen, Werkstatt und Teile und erlaubt Auswertungen je Marke, Standort und Kostenstelle. Autohäuser, die ihn nutzen, können den Ergebnisbeitrag jedes Geschäftsbereichs getrennt ausweisen.
Betriebsvergleich
Ein Betriebsvergleich stellt die Kennzahlen eines Autohauses denen vergleichbarer Betriebe gegenüber — etwa Rohertrag je Fahrzeug, Standtage, Werkstattauslastung und Personalkostenquote. Er zeigt, ob eine Abweichung betriebsindividuell oder branchentypisch ist.
Beratungsverständnis
Unsere Arbeit erfolgt auf drei Ebenen
Vergangenheit verstehen
Steuern. Jahresabschluss. Rechnungswesen. Das Fundament, auf dem alles Weitere steht.
Gegenwart steuern
Liquidität. Kennzahlen. Kosten. Controlling. Ein Unternehmenscockpit, das ohne Erläuterung verständlich ist.
Viele Steuerberater erklären, warum ein Ergebnis entstanden ist.
Wir möchten zeigen, wie das nächste Ergebnis besser wird.
Häufige Fragen
Fragen aus der Branche
Betreuen Sie nur Betriebe aus der KFZ-Branche?
Nein. Die KFZ-Branche ist unser Schwerpunkt, nicht unsere Grenze. Wir betreuen Mandanten aus vielen weiteren Branchen sowie Selbstständige und Privatpersonen.
Kennen Sie die üblichen Warenwirtschaftssysteme der Branche?
Wir arbeiten mit den Systemen, die in Autohäusern und Werkstätten im Einsatz sind, und binden sie über Schnittstellen an die Buchhaltung an. Welche Anbindung im Einzelfall möglich ist, klären wir vorab.
Wir haben mehrere Standorte und Marken. Geht das?
Ja. Für Betriebe mit mehreren Standorten oder Fabrikaten bauen wir das Rechnungswesen so auf, dass sich die Ergebnisse je Standort, Marke und Sparte auswerten lassen.
Wie läuft der Wechsel von unserem bisherigen Steuerberater ab?
Wir übernehmen die Kommunikation mit dem bisherigen Steuerberater und stimmen den Übergabezeitpunkt so ab, dass laufende Meldungen und Abrechnungen nicht betroffen sind.
Was ist der SKR 51 und brauchen wir ihn?
Der SKR 51 ist der Spezialkontenrahmen für Kraftfahrzeugbetriebe. Er gliedert das Rechnungswesen nach Sparten wie Neuwagen, Gebrauchtwagen, Werkstatt und Teile und erlaubt Auswertungen je Marke und Standort. Für Betriebe mit mehreren Geschäftsbereichen ist er die Voraussetzung dafür, den Ergebnisbeitrag jeder Sparte getrennt zu sehen. Bei kleineren Werkstätten genügt oft ein angepasster SKR 03 oder SKR 04.
Erstellen Sie Betriebsvergleiche?
Ja. Wir stellen Ihre Kennzahlen denen vergleichbarer Betriebe gegenüber — Rohertrag je Fahrzeug, Standtage, Werkstattauslastung, Produktivität und Personalkostenquote. Erst dieser Vergleich zeigt, ob eine Abweichung an Ihrem Betrieb liegt oder branchentypisch ist.
Was passiert beim Fahrzeugexport, wenn der Belegnachweis fehlt?
Ohne vollständigen Buch- und Belegnachweis entfällt die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung oder der Ausfuhr. Die Umsatzsteuer wird dann aus dem vereinbarten Preis herausgerechnet und nachgefordert — bei mehreren Fahrzeugen erreicht das schnell existenzbedrohende Beträge. Die Gelangensbestätigung ist dabei nur einer von mehreren möglichen Nachweisen.
Gelten für Autohäuser Pflichten nach dem Geldwäschegesetz?
Ja. Wer gewerblich mit hochwertigen Gütern handelt, gilt als Güterhändler im Sinne des Geldwäschegesetzes. Daraus folgen Sorgfaltspflichten bei Barzahlungen ab bestimmten Schwellen, interne Sicherungsmaßnahmen und im Verdachtsfall eine Meldepflicht. Wir prüfen, welche Pflichten Ihren Betrieb konkret treffen.
Arbeiten Sie mit unserem Dealer-Management-System zusammen?
In der Regel ja. Wir binden die im Fahrzeughandel verbreiteten Warenwirtschafts- und Dealer-Management-Systeme über Schnittstellen an die Buchhaltung an, sodass Belege nicht doppelt erfasst werden. Welche Anbindung in Ihrem Fall möglich ist, klären wir vor Beginn der Zusammenarbeit anhand Ihres Systems.
Sprechen wir über Ihren Betrieb.
Ein Erstgespräch klärt, wo Ihr Rechnungswesen heute steht und welche Kennzahlen Ihnen fehlen, um Entscheidungen zu treffen.
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