Zum Inhalt springen

Leistung

Jahresabschluss

Ein Jahresabschluss erklärt die Vergangenheit. Wichtig wird er dort, wo aus der Erklärung eine Entscheidung folgt.

Überblick

Jahresabschluss bei Woestmeyer

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben und übernehmen die dazugehörigen betrieblichen Steuererklärungen. Für Banken und Gesellschafter bereiten wir die Unterlagen so auf, dass sie ohne Rückfragen verwendbar sind.

Anschließend gehen wir das Ergebnis mit Ihnen durch: Was hat sich gegenüber dem Vorjahr verändert, woran lag es, und was folgt daraus für das laufende Jahr.

Was dazugehört

  • Jahresabschluss nach HGB einschließlich Anhang
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung
  • Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärungen
  • E-Bilanz-Übermittlung an die Finanzverwaltung
  • Offenlegung im Unternehmensregister
  • Aufbereitung für Banken und Gesellschafterversammlungen

Im Detail

Das Abschlussgespräch

Der Abschluss wird nicht per Mail verschickt und abgehakt. Wir besprechen ihn — mit Blick nach vorn statt nur zurück.

  • Vergleich zum Vorjahr und zu den Planwerten
  • Einordnung der wesentlichen Abweichungen
  • Konkrete Ableitungen für das laufende Geschäftsjahr

Für wen

Diese Leistung passt insbesondere zu

  • Kapitalgesellschaften mit Offenlegungspflicht

  • Personengesellschaften und Einzelunternehmen

  • Betriebe mit Bankfinanzierung und Ratinggespräch

  • Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern

Häufige Fragen

Was Mandanten uns dazu fragen

Wann liegt der Jahresabschluss vor?
Das hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der laufenden Buchhaltung ab. Bei einer aktuell geführten Finanzbuchhaltung verkürzt sich die Erstellungszeit deutlich. Einen konkreten Termin stimmen wir jährlich ab.
Bereiten Sie die Unterlagen für unsere Bank auf?
Ja. Auf Wunsch erstellen wir die Aufbereitung für das Bank- oder Ratinggespräch und nehmen an dem Termin teil.
Übernehmen Sie die Offenlegung?
Ja. Wir übermitteln die offenlegungspflichtigen Unterlagen fristgerecht an das Unternehmensregister.

Sprechen wir über Ihre Situation.

Ein unverbindliches Erstgespräch klärt, worum es geht und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann. Digital oder persönlich — wie es Ihnen passt.