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Branchenschwerpunkt

Autohaus, Werkstatt, Fahrzeughandel.

Neuwagen, Gebrauchtwagen, Werkstatt und Teile sind vier Geschäfte unter einem Dach. Wer sie nicht getrennt rechnet, sieht am Jahresende nur eine Summe — und weiß nicht, welcher Bereich sie getragen hat.

Ausgangslage

Vier Geschäfte, eine Bilanz

  • Agenturmodelle
  • Elektromobilität
  • Margendruck im Neuwagen
  • Wachsender Servicewettbewerb
  • Steigende Herstelleranforderungen
  • Konsolidierung
  • Fachkräftemangel

Der Neuwagenverkauf trägt Umsatz, aber selten die Marge. Das Ergebnis entsteht im Gebrauchtwagengeschäft, in der Werkstatt und im Teilelager — also genau dort, wo viele Betriebe am wenigsten genau rechnen. Solange alles in einer Gewinn- und Verlustrechnung zusammenläuft, bleibt unsichtbar, welcher Bereich den anderen mitträgt.

Der Wechsel zum Agenturmodell verschärft das. Wo der Hersteller den Preis setzt und der Betrieb eine Provision erhält, verändern sich Umsatzausweis, Bestandsrisiko und Kapitalbindung gleichzeitig. Die gewohnten Kennzahlen greifen dann nicht mehr — die Struktur des Rechnungswesens muss mitgehen.

Wir bauen das Rechnungswesen so auf, dass jede Sparte, jede Marke und jeder Standort ihren eigenen Ergebnisbeitrag ausweisen. Erst danach lässt sich über Preise, Bestände und Personal entscheiden.

Branchenthemen

Was den Fahrzeughandel von anderen Branchen unterscheidet

Diese Besonderheiten bestimmen unsere tägliche Arbeit — und sind der Grund, warum wir schneller beraten können als Generalisten.

  • SKR 51

    Der Spezialkontenrahmen für Kfz-Betriebe bildet Sparten, Marken und Kostenstellen ab. Erst er macht Auswertungen je Geschäftsbereich möglich.

  • Agenturmodell

    Provision statt Handelsspanne verändert Umsatzausweis, Bestandsrisiko und Kapitalbindung zugleich. Die Umstellung ist kein Buchungsdetail, sondern ein Eingriff in die Steuerung.

  • Bonusabrechnungen

    Boni und Zielvereinbarungen entscheiden über die Marge. Ihre periodengerechte Abgrenzung ist Voraussetzung für belastbare Zahlen — auch unterjährig.

  • Differenzbesteuerung

    Im Gebrauchtwagenhandel entscheidet die Behandlung nach § 25a UStG über die tatsächliche Marge je Fahrzeug. Der Wechsel zwischen Regel- und Differenzbesteuerung will sauber dokumentiert sein.

  • Lagerfinanzierung

    Der Fahrzeugbestand bindet Kapital. Wir machen sichtbar, wie viel, wie lange und zu welchen Kosten — Standtage sind eine Ergebnisgröße, keine Statistik.

  • Fahrzeugexport

    Bei innergemeinschaftlicher Lieferung und Ausfuhr entscheidet der Buch- und Belegnachweis über die Steuerfreiheit. Fehlt er, wird die Umsatzsteuer aus dem vereinbarten Preis herausgerechnet.

  • Vorführwagen und Tageszulassungen

    Zuordnung, Bewertung und Umsatzsteuer folgen eigenen Regeln, die sich im Ergebnis deutlich niederschlagen.

  • Werkstatt und Teile

    Auslastung, Stundenverrechnungssätze, Produktivität, Lagerreichweite und Bestandsbewertung sind die Stellschrauben des Servicegeschäfts.

Kurz erklärt

Zwei Begriffe, die im Autohaus über das Ergebnis entscheiden

SKR 51

Der SKR 51 ist der Spezialkontenrahmen für Kraftfahrzeugbetriebe. Er gliedert das Rechnungswesen nach Sparten wie Neuwagen, Gebrauchtwagen, Werkstatt und Teile und erlaubt Auswertungen je Marke, Standort und Kostenstelle. Autohäuser, die ihn nutzen, können den Ergebnisbeitrag jedes Geschäftsbereichs getrennt ausweisen.

Differenzbesteuerung

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG erlaubt es Wiederverkäufern, die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis zu berechnen. Sie kommt zur Anwendung, wenn das Fahrzeug ohne Vorsteuerabzug erworben wurde — typischerweise von Privatpersonen. Die Voraussetzungen sind je Fahrzeug nachzuweisen.

Beratungsverständnis

Unsere Arbeit erfolgt auf drei Ebenen

  1. Vergangenheit verstehen

    Steuern. Jahresabschluss. Rechnungswesen. Das Fundament, auf dem alles Weitere steht.

  2. Gegenwart steuern

    Liquidität. Kennzahlen. Kosten. Controlling. Ein Unternehmenscockpit, das ohne Erläuterung verständlich ist.

  3. Zukunft gestalten

    Investitionen. Expansion. Unternehmensplanung. Finanzierung. Nachfolge. Strategie.

Häufige Fragen

Fragen aus der Branche

Was ist der SKR 51 und brauchen wir ihn?
Der SKR 51 ist der Spezialkontenrahmen für Kraftfahrzeugbetriebe. Er gliedert das Rechnungswesen nach Sparten wie Neuwagen, Gebrauchtwagen, Werkstatt und Teile und erlaubt Auswertungen je Marke und Standort. Für Betriebe mit mehreren Geschäftsbereichen ist er die Voraussetzung dafür, den Ergebnisbeitrag jeder Sparte getrennt zu sehen. Bei kleineren Werkstätten genügt oft ein angepasster SKR 03 oder SKR 04.
Wir stellen auf das Agenturmodell um. Was ändert sich buchhalterisch?
Im Agenturmodell verkauft der Hersteller an den Endkunden, der Betrieb erhält eine Provision. Damit entfällt der Handelsumsatz aus dem Neuwagengeschäft, der Fahrzeugbestand geht nicht mehr durch die Bilanz und die gewohnten Margenkennzahlen verlieren ihre Vergleichbarkeit. Wir passen Kontenstruktur und Auswertungen vor der Umstellung an, damit die Zahlenreihe nicht abreißt.
Was passiert beim Fahrzeugexport, wenn der Belegnachweis fehlt?
Ohne vollständigen Buch- und Belegnachweis entfällt die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung oder der Ausfuhr. Die Umsatzsteuer wird dann aus dem vereinbarten Preis herausgerechnet und nachgefordert — bei mehreren Fahrzeugen erreicht das schnell existenzbedrohende Beträge. Die Gelangensbestätigung ist dabei nur einer von mehreren möglichen Nachweisen.
Gelten für Autohäuser Pflichten nach dem Geldwäschegesetz?
Ja. Wer gewerblich mit hochwertigen Gütern handelt, gilt als Güterhändler im Sinne des Geldwäschegesetzes. Daraus folgen Sorgfaltspflichten bei Barzahlungen ab bestimmten Schwellen, interne Sicherungsmaßnahmen und im Verdachtsfall eine Meldepflicht. Wir prüfen, welche Pflichten Ihren Betrieb konkret treffen.
Erstellen Sie Betriebsvergleiche?
Ja. Wir stellen Ihre Kennzahlen denen vergleichbarer Betriebe gegenüber — Rohertrag je Fahrzeug, Standtage, Werkstattauslastung, Produktivität und Personalkostenquote. Erst dieser Vergleich zeigt, ob eine Abweichung an Ihrem Betrieb liegt oder branchentypisch ist.
Arbeiten Sie mit unserem Dealer-Management-System zusammen?
In der Regel ja. Wir binden die im Fahrzeughandel verbreiteten Warenwirtschafts- und Dealer-Management-Systeme über Schnittstellen an die Buchhaltung an, sodass Belege nicht doppelt erfasst werden. Welche Anbindung in Ihrem Fall möglich ist, klären wir vor Beginn der Zusammenarbeit anhand Ihres Systems.
Wir haben mehrere Standorte und Marken. Geht das?
Ja. Für Betriebe mit mehreren Standorten oder Fabrikaten bauen wir das Rechnungswesen so auf, dass sich die Ergebnisse je Standort, Marke und Sparte auswerten lassen — ohne dass dafür mehrere Buchhaltungen nötig wären.

Weitere Schwerpunkte

Auch das gehört zum Branchenschwerpunkt

  • Landmaschinen

    Landmaschinenhandel und Landtechnikwerkstätten — Saisonfinanzierung, Ersatzteillager, Gebrauchtmaschinen und Kunden nach § 24 UStG.

  • Motorrad

    Motorradhandel, Zweiradwerkstätten und Zubehör — Saisonliquidität, Differenzbesteuerung und Onlinehandel.

  • LKW und Nutzfahrzeuge

    Nutzfahrzeughandel, LKW-Werkstätten und Aufbaubetriebe — Serviceverträge, Ersatzteillager, Vermietung und Ausfuhrnachweise.

  • Branchenschwerpunkt im Überblick

    Warum wir uns auf eine Branche konzentrieren — und was das für Ihren Betrieb bedeutet.

Sprechen wir über Ihren Betrieb.

Ein Erstgespräch klärt, wo Ihr Rechnungswesen heute steht und welche Kennzahlen Ihnen fehlen, um Entscheidungen zu treffen.