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Leistung

Sanierung

Eine Schieflage kündigt sich in den Zahlen an, bevor sie im Konto ankommt. Wer früh reagiert, hat die Wahl.

Überblick

Sanierung bei Woestmeyer

Kanzleiinhaber Jürgen Woestmeyer ist Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.). Diese Qualifikation ist die Grundlage dafür, eine Krise nicht nur zu beschreiben, sondern durch sie hindurchzuführen.

Im Fahrzeughandel entstehen Schieflagen selten über Nacht. Sinkende Margen im Neuwagengeschäft, steigende Standtage, eine überdehnte Lagerfinanzierung oder ein Herstellerwechsel wirken über Monate. Genau in dieser Phase ist der Handlungsspielraum am größten.

Was dazugehört

  • Analyse der Krisenursachen und der Liquiditätslage
  • Kurzfristige Liquiditätsplanung auf Wochenbasis
  • Fortführungsprognose und Prüfung der Insolvenzantragsgründe
  • Sanierungskonzept als Grundlage für Gespräche mit Banken und Herstellern
  • Begleitung von Verhandlungen mit Finanzierern und Gläubigern
  • Abstimmung mit Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern
  • Begleitung der Umsetzung bis zur Stabilisierung

Im Detail

Der Zeitpunkt entscheidet

Je später eine Sanierung beginnt, desto weniger Optionen bleiben. Ein frühes Gespräch kostet wenig und ist vertraulich.

  • Frühwarnindikatoren aus der laufenden Buchhaltung
  • Klarheit über Antragspflichten und Haftungsfragen
  • Verhandlungsposition, solange noch Spielraum besteht

Für wen

Diese Leistung passt insbesondere zu

  • Betriebe mit angespannter Liquidität

  • Autohäuser nach Verlust einer Handelsvertretung

  • Unternehmen vor Gesprächen mit finanzierenden Banken

  • Geschäftsführer mit Sorge um Haftungsrisiken

Häufige Fragen

Was Mandanten uns dazu fragen

Ab wann sollten wir das Gespräch suchen?
Sobald die Liquiditätsplanung eine Lücke zeigt oder wiederholt Zahlungsziele überzogen werden. Zu diesem Zeitpunkt stehen noch alle Wege offen. Sind Zahlungen bereits eingestellt, verengt sich der Handlungsspielraum erheblich.
Bedeutet Sanierungsberatung, dass wir Insolvenz anmelden müssen?
Nein. Ziel der Beratung ist die Fortführung. Wir prüfen allerdings auch, ob Antragspflichten bestehen — das gehört zur Pflicht des Beraters und schützt die Geschäftsführung vor persönlicher Haftung.
Wird das gegenüber Banken oder Herstellern bekannt?
Nur wenn Sie es wollen. Die Beratung unterliegt der steuerberaterlichen Verschwiegenheitspflicht. Für Gespräche mit Finanzierern bereiten wir Unterlagen so auf, dass sie Ihre Position stärken.

Sprechen wir über Ihre Situation.

Ein unverbindliches Erstgespräch klärt, worum es geht und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann. Digital oder persönlich — wie es Ihnen passt.